Seit nunmehr 20 Jahren regelt das Hessische Umweltinformationsgesetz (UIG) die Auskunftspflicht für informationspflichtige Stellen (Behörden und Unternehmen), jedem das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren, ohne dass ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden muss.
Die Gemeinde Ludwigsau als unser Wasserversorger ist daher dazu verpflichtet, jedem angeschlossenen Wasserbezieher Informationen zur Qualität unseres Trinkwassers zu geben – kostenlos und zeitnah. Die anfragenden Bürger müssen nur klar formulieren, welche Informationen sie benötigen. Sie haben dann Anspruch auf Auskunft, Akteneinsicht oder andere Zugangswege. Der Zugang kann seitens der Gemeinde als Wasserversorger nur bei gewichtigen Gründen, die schriftlich dargelegt werden müssen, verweigert werden.
Neben der Wasserqualität können selbstverständlich bei weiteren zuständigen Behörden auch Informationen zu Boden, Luft, Emissionen sowie Naturschutz und Umweltschutzmaßnahmen angefordert werden.
Sollten Sie im Bedarfsfall Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützen Sie bei der Informationsbeschaffung.